Finanzierung
“Wasserstoff Cluster Balkan” ermöglicht seinen Mitgliedern, von der für sie am besten geeigneten Finanzierungsmethode zu profitieren. Die Möglichkeiten, die wir unterstützen, sind:
= Durch einen Vertrag mit garantiertem Ergebnis – *ESCO-Vertrag für Mitglieder des “Balkan Water Cluster”;
= Durch **Leasing mit Vorzugskonditionen für Mitglieder des „Balkan Water Cluster“;
= Durch ein ***Kreditprodukt mit Vorzugskonditionen für Mitglieder des “Balkan Water Cluster”.

Das Wort kommt vom englischen Ausdruck ESCOs (Energy Service Companies). Dies sind Verträge mit einem garantierten Ergebnis. ESCO-Verträge haben als Tätigkeitsgegenstand die Durchführung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, bei denen die Investitionen und die Vergütung des Contractors auf Basis der realisierten Energieeinsparungen bezahlt werden. Als Ziel dieser Maßnahmen sieht das Energieeffizienzgesetz die Bereitstellung der gesetzlich geforderten Energieverbrauchsklasse für ein bestimmtes Gebäude vor. In solche Maßnahmen investierte Mittel haben eine lange Amortisationszeit – sogar mehr als 10 Jahre. Ein Zessionar im Rahmen eines ESCO-Vertrags kann ein Endverbraucher von Energie und ein Auftragnehmer – eine Person – ein Händler im Sinne des Handelsgesetzes sein. Gegenstand des ESCO-Vertrags sind Gebäude, Ausrüstung und Energiesysteme, einschließlich Straßenbeleuchtung. Voraussetzung für den Abschluss eines ESCO-Vertrages ist die Erstellung eines Energiegutachtens, in dem die Energiekosten berechnet und geeignete Maßnahmen zur Erreichung der geplanten Einsparungen vorgesehen sind.
Leasing ist ein Vertrag über die vorübergehende Nutzung eines Vermögenswerts gegen Zahlung einer Vergütung (Leasingraten). Es eignet sich für den Gerätekauf und ist langfristig angelegt. Der Leasingnehmer leistet eine Anzahlung und zahlt den Rest des Kaufpreises zuzüglich Stundungszinsen in monatlichen Leasingraten. Somit ist am Ende der Laufzeit die vollständige Auszahlung des gesamten Vermögenswerts erreicht. Nach Zahlung der letzten Rate geht das Eigentum auf den Mieter über. Bis dahin ist der Leasinggeber Eigentümer des Vermögenswerts und kann im Falle der Nichtzahlung den Gegenstand (der als Sicherheit dient) zurücknehmen.
Entsprechend den Bedürfnissen und Besonderheiten der Tätigkeit der interessierten Parteien haben wir die Möglichkeit, Hilfe bei der Bereitstellung einer Reihe verschiedener Kreditprodukte zu leisten – Überziehungskredit, revolvierender Kredit und Kredit für den Kauf von Ausrüstung.